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Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung für 2011 oder 2012

Wer darf als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln bzw. welche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) gelten 2011 oder 2012? Wissenswertes zur Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei Beitragsbemessungsgrenze-Krankenversicherung.info.


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Falls Sie als Angestellter in einr private Krankenversicherung wechseln wollen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig über Krankenversicherungsbeiträge und die Leistungen der Krankenversicherungen zu informieren. Bei der Suche nach der günstigsten Krankenversicherung kann Ihnen z.B. ein Versicherungsmakler wertvolle Dienste leisten, da dieser nicht an eine bestimmte Krankenversicherung gebunden ist.

Welche Angestellten dürfen in eine private Krankenversicherung wechseln? Grundsätzlich muss das Bruttogehalt der Arbeitnehmer die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Pflichtversicherungsgrenze überschreiten, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Für die Berechnung der maximalen Sozialversicherungsbeiträge ist aber die Beitragsbemessungsgrenze relevant. Der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt also darin, dass die Beitragsbemessungsgrenze als maximale Bemessungsgrundlage für die gesetzlich Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung dient, während bei einem Bruttogehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Eine höher liegende Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wird entsprechend für die Berechnung der maxmalen Rentenversicherungsbeiträge oder Arbeitslosenbeiträge herangezogen. Infos auch zur besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2011 finden Sie z.B. unter Private-Krankenversicherung-wechseln.info.

Wie hoch ist der Betrag für die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2011? Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung in 2011 liegt bei 44.550 Euro. Über die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung für 2012 liegen zum jetzigen Zeitpunkt (Januar 2011) noch keine Informationen vor.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei 66.000 Euro im Westen und 57.600 Euro im Osten. Die gesetzliche Regelung zur Beitragsbemessunggrenze für die Krankenversicherung oder Pflegeversicherung finden Sie in § 223 SGB V.


Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2011 um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen? Ab 2011 ist es für Angestellte wieder einfacher geworden, die in eine private Krankenversicherung wechseln wollen. Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2011 wurde auf 49.500 Euro gesenkt. In 2010 lag sie noch bei 49.950 EUR. Ab 2011 muss das Gehalt auch nur noch für ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Beachten Sie aber, dass ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung nur möglich ist, wenn die Versicherungspflichtgrenze nicht nur für das abgelaufene Jahr, sondern auch für das Folgejahr überschritten wird. Eine Tabelle mit den letzten Versicherungspflichtgrenzen finden Sie unter Private-Krankenversicherung-Beitragsbemessungsgrenze.info. Über die Jahrearbeitsentgeltgrenze 2012 liegen im August 2011 noch keine Informationen vor. Die gesetzliche Regelung zur Jahresarbeitsentgeltgrenze finden Sie in § 6 (6) SGB V.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung im Jahr 2012? Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung ist von 3.712,50 Euro in 2011 auf 3.825,00 Euro pro Monat in 2012 gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung in 2012 steigt damit auf 45.900,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2012? Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in 2012 auf 50.850 Euro erhöht. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze entspricht der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und wird von 44.550 Euro auf 45.900 Euro in 2012 angehoben.

Sind die Beiträge für eine privtae Krankenversicherung günstiger als der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze? Ob es günstiger ist, in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherter zu bleiben, muss im Einzelfall entschieden werden. So ist insbesondere darauf zu achten, wie Ehegatte und Kinder krnkenversichert sind und wie sich die Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung weiter entwickeln werden. Auch sei zur freiwilligen Krankenversicherung angemerkt, dass in diesem Fall bereits eine private Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein kann.

Weitere Infos über die Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze folgen in Kürze. Schauen Sie dann wieder vorbei auf Beitragsbemessungsgrenze-Krankenversicherung.info.


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